Kennzeichnung von Bildrechten und KI-Inhalten
Bei Bildern, Grafiken und anderen Medien muss nachvollziehbar sein, woher sie stammen und ob sie veröffentlicht werden dürfen. Zusätzlich sollten Inhalte gekennzeichnet werden, die vollständig oder wesentlich mit künstlicher Intelligenz erstellt oder verändert wurden.
Bildrechte und Quellenangaben
Vor dem Hochladen eines Bildes aus fremder Quelle muss geklärt werden:
- Wer hat das Bild erstellt?
- Liegt eine Erlaubnis zur Veröffentlichung vor?
- Für welche Medien und welchen Zeitraum darf es verwendet werden?
- Ist eine bestimmte Namens- oder Quellenangabe vorgeschrieben?
- Sind erkennbare Personen mit der Veröffentlichung einverstanden?
Die Kennzeichnung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung oder Lizenz. Eine Quellenangabe ersetzt nicht die erforderlichen Nutzungsrechte.
Die Bildquelle sollte möglichst direkt in der Bildunterschrift oder an einer anderen gut auffindbaren Stelle angegeben werden.
Mögliche Formulierungen:
- Foto: Vorname Nachname
- Foto: Vorname Nachname / Bündnis 90/Die Grünen
- Bild: Name der Organisation
- Grafik: Vorname Nachname
- Quelle: Name der Bilddatenbank, Name der Urheberin oder des Urhebers, Lizenz
- Eigenes Foto
- Pressefoto mit freundlicher Genehmigung von Name der Organisation
Ist die Herkunft eines Bildes unklar oder fehlt die Erlaubnis zur Veröffentlichung, darf es nicht verwendet werden.
Kennzeichnung von KI-Inhalten
Inhalte sollten transparent gekennzeichnet werden, wenn Bilder, Grafiken, Texte, Audio- oder Videoinhalte vollständig oder in wesentlichen Teilen durch künstliche Intelligenz erzeugt oder deutlich verändert wurden.
Eine Kennzeichnung ist besonders wichtig, wenn:
- ein KI-erzeugtes Bild wie eine echte Fotografie wirken kann,
- reale Personen, Orte oder Ereignisse künstlich dargestellt oder verändert wurden,
- Betrachterinnen und Betrachter den Inhalt für eine echte Aufnahme halten könnten,
- KI wesentliche inhaltliche Aussagen eines Textes erstellt hat,
- politische oder gesellschaftlich relevante Informationen betroffen sind.
Kleine technische Hilfen wie Rechtschreibprüfung, Freistellen, Größenanpassung oder einfache Farbkorrekturen müssen in der Regel nicht gesondert gekennzeichnet werden. Entscheidend ist, ob die KI den Inhalt oder seine Aussage wesentlich mitgestaltet oder verändert hat.
Wichtig: Die Kennzeichnung muss sich direkt IM Bild befinden, eine Bildunterschrift reicht nicht.
Unsere bisherige Sprachregelung
- Bild: KI-generiert
Mögliche Formulierungen für Texte (keine Pflicht):
- Dieser Text wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell geprüft.
- Bei der Erstellung dieses Textes wurde künstliche Intelligenz unterstützend eingesetzt. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei Name der Organisation.
- Dieser Beitrag enthält KI-generierte Textteile, die anschließend redaktionell bearbeitet und geprüft wurden.
Die Kennzeichnung sollte direkt beim jeweiligen Inhalt stehen und leicht verständlich sein. Bei Bildern eignet sich dafür die Bildunterschrift. Bei Texten kann der Hinweis am Anfang oder Ende des Beitrags stehen.
Muster für Bildlegenden
Eine vollständige Bildlegende kann aus einer kurzen Bildbeschreibung und dem Rechtehinweis bestehen:
Muster:
Kurze Beschreibung des Bildinhalts. Foto: Vorname Nachname / Organisation
Beispiel:
Teilnehmende diskutieren beim Grünen Stadtteiltreffen im Bürgerzentrum. Foto: Maria Beispiel / Bündnis 90/Die Grünen Issum
Bei Bildern aus einer Bilddatenbank sollten zusätzlich Quelle und Lizenz genannt werden:
Beispiel:
Blühende Wildblumen auf einer städtischen Grünfläche. Foto: Maria Beispiel / Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Für KI-generierte Abbildungen:
Beispiel:
Illustration einer begrünten Innenstadt mit sicheren Radwegen. KI-generierte Illustration, erstellt mit [Name des verwendeten KI-Dienstes]; redaktionell geprüft.
Für ein mit KI deutlich bearbeitetes Foto:
Beispiel:
Darstellung des geplanten neuen Altenheims. Fotomontage mit KI-generierten Bildelementen; Grundlage: Foto von Sandra Beispiel / Bündnis 90/Die Grünen Issum.
Die Bildlegende sollte direkt unter dem Bild stehen. Die vereinbarte Schreibweise der Urheber- und Quellenangabe muss unverändert übernommen werden.
